Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verwenderin:
Noonis GmbH
Westfalenstraße 2, 26723 Emden
Geschäftsführer: Bernd Kelsch
Registergericht: Amtsgericht Aurich
Registernummer: HRB 206004
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Kunde“), insbesondere in Bezug auf Verkäufe, Lieferungen, Dienst- und Werksleistungen einschließlich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen.
- Die Bestimmungen in diesen AGB gelten gleichsam gegenüber Verbrauchern wie auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag mit uns zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer hingegen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Gegenüber Unternehmern und sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleich- artige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben; diese Stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Kunden dar. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Ab-bildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.
- Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
- Sofern Vertragsinhalt auch die Montage von Waren (insbesondere Photovoltaikanlagen) für den Kunden ist, sind Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzten, sind nicht Gegenstand unserer Leistungen. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden, die Eignung des Baugrundes bzw. Bauwerks für die Montage der Ware vorab sicherzustellen.
Wir können dem Kunden anbieten, einen durch ihn zu beauftragenden Statiker zu vermitteln und hierzu bereits vorbereitende Informationen oder Fotos von den örtlichen Gegebenheiten aufnehmen. Die korrekte Ermittlung der statischen Montagevoraussetzungen obliegt jedoch auch in diesem Fall allein dem Kunden bzw. dem von ihm beauftragten Statiker.
- Die für Photovoltaikanlagen verwendeten Solarzellen von können produktionsbedingt unterschiedliche und uneinheitliche Farben aufweisen, die sich darüber hin- aus auch aufgrund von Witterungs- und Alterungsbedingungen uneinheitlich verändern können. Es wird daher von uns weder eine bestimmte Farbe der Solarzellen noch ein homogenes Erscheinungsbild der Solarzellen einer erworbenen Solaranlage vereinbart.
- Mittels spezieller Software zur Simulation von Photovoltaikanlagen können Wirt- schaftlichkeitsberechnungen erstellt werden. Alle der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Einstrahlungsdaten beziehen sich auf veröffentlichte historische Werte und können somit nur eine Prognose für die Zukunft darstellen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben deshalb Beispielscharakter und enthalten keine verbindliche Aussage über die Ertragskraft einer konkreten Photovoltaikanlage. Bei den ermittelten Ergebnissen handelt es sich ausdrücklich nicht um eine zugesicherte Produkteigenschaft der betreffenden Photovoltaikanlage.
- Auftragsbezogene Daten werden vom Auftragnehmer zur Ausfallabsicherung des Auftragsvolumen an die Forderungsausfallversicherung der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weitergeleitet. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Kosten für das Recycling, die Wiederverwertung oder die Entsorgung nach der EG-Richtlinie 2002/95/EG (WEEE) und dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sowie dessen Zubehörs im Preis nicht enthalten.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir erbrachte Dienstleistungen als Referenz verwenden und mit Fotos werben dürfen. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze bleiben unberührt.
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. sechs Wochen ab Vertragsschluss.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gelten insbesondere das Vorliegen höherer Gewalt sowie die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 10 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
Bei Verträgen, die lediglich den Kauf und die Lieferung von Ware zum Gegenstand haben, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird in diesem Fall die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungs- kauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Ist auch eine Montage vereinbart, ist der Erfüllungsort am Ort der vereinbarten Montageleistung.
- Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens ein- schließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Wird der Versand bzw. die Montage der Ware auf Wunsch des Käufers um mehr als zwei Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir pauschal für jeden Monat (ggf. zeitanteilig) ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Warenpreises, höchstens jedoch 5% berechnen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
- Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass eine Montage, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
- Voraussetzung für die betriebsfertige Montage der Photovoltaik-Anlage ist das Vor- liegen der vertraglich festgelegten baulichen Erfordernisse für die Anlagenmontage.
- Der Kunde gestattet uns und unseren Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zugang zu dem Montageplatz und ggf. den Stromzählern/Hausanschluss, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist.
- Notwendige Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die ggf. erforderlichen statischen Angaben hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
- Vor Beginn der Aufstellung, Montage oder einer Wartung muss die Arbeitsstelle und die Zuwegung freigeräumt und alle erforderlichen Vorarbeiten soweit abgeschlossen sein, dass die Aufstellung, Montage oder Wartung vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
- Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Die vertraglich vereinbarten Entgelte sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wie folgt zur Zahlung fällig:
- 20% der Gesamtsumme, nach Zusendung der Auftragsbestätigung;
- 70% der Gesamtsumme, sobald wir Versand- bzw. Anlieferbereitschaft der Ware anzeigen;
- 10% der Gesamtsumme innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Montagearbeiten (exklusive Montage Stromspeichersysteme).
- Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Gegenüber Verbrauchern gilt der folgende Eigentumsvorbehalt:
- Wir behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Über Zwangsvollstreckungen Dritter in den Kaufgegenstand hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig da- von hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die am Kaufgegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
Gegenüber Unternehmern gilt der folgende Eigentumsvorbehalt:
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kauf- preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine der- artige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten Ziffer 8.4.3 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentums- recht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungs- werte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Monta- geanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts ande- res bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervor- schriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. § 478 BGB). An- sprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein an- deres Produkt, weiterverarbeitet wurde.
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.
- Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Rege- lung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käu- fer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
- Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Ansprüche des Käufers wegen of- fensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
- Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Ge- legenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangel- hafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ins- besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbe- sondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendun- gen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Üb- rigen ausgeschlossen.
Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außer- vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Ver- pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver- trags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags- partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintre- tenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegen- über Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Guns- ten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Gegenüber Unternehmern ist ein freies Kündigungsrecht (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorausset- zungen und Rechtsfolgen.
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln be- trägt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und des- sen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder mittels Fernabsat- zes geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestim- mung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönli- chen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
- Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Dienstleistungsvertrags vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses und im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Noonis GmbH, Westfalenstraße 2, 26723 Emden, Telefon: +49 4921 82028-0, Telefax: +49 4921 82028-99, E-Mail: info@noonis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus- übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht ha- ben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens bin- nen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Ver- trags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist ge- wahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 450,00 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen ent- spricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Noonis GmbH, Westfalenstraße 2, 26723 Emden, Telefax: +49 4921 82028-0, E-Mail: info@noonis.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheits- rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
– auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Emden. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlich